Cookie-Richtlinie
Diese Cookie-Richtlinie erklärt, welche Cookies und vergleichbaren Techniken auf wildesbeockle.at eingesetzt werden, welche Cookie-Laufzeit sie haben und wann eine Einwilligung erforderlich ist. Gegenstand ist der Zugriff auf Endgeräteinformationen – also das Speichern und Auslesen von Daten auf dem Gerät –, unabhängig davon, ob dabei personenbezogene Daten anfallen. Betrieben und verantwortet wird die Website vom Herausgeber; wie das Redaktionsteam arbeitet und worauf die redaktionelle Unabhängigkeit beruht, ist unter Redaktion und Herausgeber von wildesbeockle.at beschrieben.
Cookie-Kategorien, Zweck und Laufzeit
| Kategorie | Zweck | Typische Inhalte | Einwilligung | Cookie-Laufzeit |
|---|---|---|---|---|
| Technisch notwendige Cookies | Auslieferung der Seite, Lastverteilung, Schutz vor automatisierten Zugriffen, Speicherung der Consent-Entscheidung | Session-Identifikator, Sicherheits-Token, Consent-Kennung | nicht erforderlich | Sitzungsdauer bzw. 12 Monate |
| Präferenz-Cookies | Speicherung von Anzeigeeinstellungen wie Sprache oder Darstellungsoptionen | Einstellungswert, Kennung der Auswahl | erforderlich | 6 Monate |
| Statistik-Cookies | Reichweitenmessung und Auswertung, welche Inhalte aufgerufen werden | pseudonyme Nutzungskennung, Seitenaufrufe, Verweildauer | erforderlich | 14 Monate |
| Marketing- und Affiliate-Cookies | Zuordnung einer Weiterleitung zu einem Partnernetzwerk | Klick-Identifikator, Zeitstempel, Zielanbieter | erforderlich | 90 Tage |
First-Party und Third-Party. First-Party-Cookies werden von der Domain wildesbeockle.at selbst gesetzt. Third-Party-Cookies stammen von eingebundenen Diensten und werden ausschließlich nach Einwilligung geladen; ohne Zustimmung wird der jeweilige Dienst nicht ausgeführt und setzt daher auch keine Kennung.
Sitzungs-Cookies werden beim Schließen des Browsers gelöscht, dauerhafte Cookies erst nach Ablauf ihrer Laufzeit oder durch manuelles Löschen im Browser.
Einwilligungsverwaltung
Beim ersten Aufruf erscheint das Consent-Banner. Es gilt ein striktes Opt-in: Alle einwilligungspflichtigen Kategorien sind vorab deaktiviert, es gibt keine vorangekreuzten Felder, und das Ablehnen ist auf derselben Ebene und mit demselben Aufwand möglich wie das Zustimmen.
- Granulare Auswahl. Die Zustimmung kann je Kategorie erteilt werden; eine Einwilligung in Statistik-Cookies umfasst keine Marketing- und Affiliate-Cookies.
- Consent-Protokollierung. Zeitpunkt, Umfang und Version der Entscheidung werden dokumentiert, um die Einwilligung oder deren Verweigerung nachweisen zu können. Auch eine Ablehnung wird gespeichert – andernfalls würde das Banner bei jedem Seitenaufruf erneut erscheinen.
- Einwilligungsdauer. Eine erteilte Einwilligung wird für 6 Monate gespeichert und danach erneut abgefragt.
- Widerruf der Einwilligung. Die Entscheidung kann jederzeit über die Cookie-Einstellungen geändert werden, mit Wirkung für die Zukunft. Nach dem Widerruf werden die betroffenen Dienste nicht mehr geladen; bereits gesetzte Cookies dieser Kategorien werden entfernt oder laufen aus.
Bei vollständiger Ablehnung bleiben sämtliche redaktionellen Inhalte uneingeschränkt zugänglich. Es entstehen keine Nachteile: Es gibt keine Bezahlschranke, keine Registrierungspflicht und keine eingeschränkte Ansicht.
Rechtsgrundlage der Einwilligung
Für einwilligungspflichtige Kategorien ist die erteilte Zustimmung die Rechtsgrundlage der anschließenden Datenverarbeitung. Wer als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO auftritt, auf welche Rechtsgrundlage Art. 6 DSGVO sich die einzelnen Verarbeitungen stützen und welche Aufbewahrungsfrist für die dabei anfallenden Daten – einschließlich des Consent-Logs – gilt, ist in der Datenschutzerklärung geregelt.
Technisch notwendige Cookies benötigen keine Einwilligung, weil ohne sie der ausdrücklich gewünschte Dienst nicht bereitgestellt werden kann; das gilt auch für die Speicherung der Consent-Entscheidung selbst.
Tracking-Technologien neben Cookies
Nicht jede Speicher- oder Messtechnik verwendet Cookies. Eingesetzt werden können:
- Zählpixel – ein Bildaufruf, der einen Seitenaufruf registriert, ohne dass eine Datei auf dem Gerät gespeichert wird.
- Local Storage – Ablage von Einstellungen im Browserspeicher; anders als bei Cookies erfolgt keine automatische Übertragung an den Server bei jedem Aufruf.
- Session-Identifikator – temporäre Kennung, die eine Abfolge von Seitenaufrufen innerhalb eines Besuchs zusammenführt.
- Geräteerkennung – Auswertung technischer Merkmale wie Bildschirmgröße oder Browserversion, hier ausschließlich zur fehlerfreien Darstellung und in aggregierter Form zur Webanalyse.
Für alle diese Verfahren gilt derselbe Maßstab wie für Cookies: Sofern sie nicht technisch notwendig sind, werden sie erst nach Einwilligung ausgeführt. Die Reichweitenmessung erfolgt pseudonym; eine Zusammenführung mit Klarnamen oder Kontaktdaten findet nicht statt.
Affiliate-Tracking
Ein Teil der Verweise auf Anbieter ist ein Partnerlink. Wird ein solcher Link angeklickt, erfolgt eine Referral-Weiterleitung über ein Partnernetzwerk, wobei ein Klick-Identifikator gesetzt wird. Er dient der Konversionsmessung, also der Zuordnung einer späteren Registrierung zu dieser Website, und wirkt für die vom Netzwerk festgelegte Attributionsdauer von 30 Tagen.
Dabei gilt:
- Es werden keine Daten über Spielverhalten, Einzahlungen oder Kontostände an diese Website zurückgemeldet; übermittelt wird lediglich, ob eine Weiterleitung zu einer Registrierung geführt hat.
- Ohne Einwilligung in Marketing- und Affiliate-Cookies wird kein Klick-Identifikator gesetzt. Der Link funktioniert weiterhin, die Weiterleitung ist dann nicht zuordenbar.
- Partnerlinks sind mit einer Partnerlink-Kennzeichnung versehen und beeinflussen weder Bewertungen noch Reihenfolgen in Übersichten.
Rechtsrahmen: ePrivacy-Richtlinie und TKG 2021
Maßgeblich für den Zugriff auf Endgeräteinformationen ist in Österreich § 165 TKG 2021, der die Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie umsetzt. Danach besteht eine Einwilligungspflicht für das Speichern von Informationen auf dem Endgerät und den Zugriff darauf. Die Ausnahme technisch notwendig greift nur, wenn die Speicherung allein der Übertragung einer Nachricht dient oder für einen ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist – Reichweitenmessung und Affiliate-Zuordnung fallen nicht darunter.
Unabhängig von der Einwilligung besteht eine Informationspflicht: Nutzerinnen und Nutzer müssen vor der Entscheidung wissen, welche Kategorien eingesetzt werden, welchem Zweck sie dienen und wie lange die Speicherung wirkt. Diese Seite erfüllt diese Informationspflicht.
Cookies im Browser verwalten
Unabhängig vom Consent-Banner lassen sich Cookies in jedem gängigen Browser einsehen, einzeln oder vollständig löschen und für einzelne Websites blockieren. Zwei praktische Hinweise:
- Wer alle Cookies löscht, entfernt auch die gespeicherte Consent-Entscheidung – das Banner erscheint danach erneut.
- Werden technisch notwendige Cookies blockiert, können Funktionen wie die Speicherung der Cookie-Auswahl nicht mehr korrekt arbeiten.
Änderungen dieser Cookie-Richtlinie
Werden Kategorien, Dienste oder Laufzeiten geändert, wird diese Richtlinie angepasst und die Einwilligung bei wesentlichen Änderungen erneut eingeholt.